RAOUL PIETZSCH · ENERGIEBERATUNG Zur Startseite

Empfehlungsbedingungen

Stand: 10. Oktober 2026

1. Veranstalter

Raoul Pietzsch, Tönisberger Straße 16, 47509 Rheurdt, E-Mail: raoulpietzsch@gmail.com.

2. Teilnahme und Empfehlung

Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen können neue Interessenten für die vermittelten Energielösungen empfehlen. Der Interessent muss der Kontaktaufnahme und der gegebenenfalls notwendigen Weitergabe seiner Daten an ein Partnerunternehmen zugestimmt haben. Am sichersten ist es, wenn sich der Interessent selbst meldet und den Empfehlungsgeber nennt.

3. Prämie

Für eine gültige Empfehlung beträgt die Prämie einmalig 150 € pro erfolgreich vermitteltem, provisionsberechtigtem Auftrag. Das Programm umfasst Wärmepumpen, Photovoltaik, Klimaanlagen, Balkonkraftwerke und Wallboxen, soweit für den konkreten Auftrag eine Vermittlungsprovision an Raoul Pietzsch gezahlt wird. Die Höhe dieser Provision ist für die Höhe der Empfehlungsprämie unerheblich.

4. Voraussetzungen und Auszahlung

Die Prämie wird erst fällig, wenn der vermittelte Auftrag erfolgreich ausgeführt, die vereinbarte Installation vollständig abgeschlossen und die entsprechende Vermittlungsprovision bei Raoul Pietzsch eingegangen ist. Die Auszahlung erfolgt nach Abstimmung per Banküberweisung oder als Gutschein. Bei Stornierung, Widerruf oder Rückabwicklung vor Eintritt dieser Voraussetzungen besteht kein Prämienanspruch.

5. Keine Doppelprämien und bekannte Interessenten

Für denselben Interessenten wird höchstens eine Empfehlungsprämie ausgezahlt. Bei mehreren Empfehlungen zählt die erste nachweislich eingegangene, gültige Empfehlung. Bereits bei Raoul Pietzsch oder beim betreffenden Partnerunternehmen bekannte oder registrierte Interessenten sowie laufende Angebots- oder Vermittlungsvorgänge sind ausgeschlossen. Eigenempfehlungen und missbräuchliche oder unzutreffende Angaben begründen keinen Anspruch.

6. Datenschutz und steuerliche Fragen

Personenbezogene Daten werden nur nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Etwaige steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit der erhaltenen Prämie liegen beim Empfänger.

Vor verbindlichem Einsatz prüfen: Auszahlungsfrist, Teilnahmeberechtigung Minderjähriger, Umgang mit mehreren Aufträgen desselben Interessenten sowie rechtliche und steuerliche Ausgestaltung der Gutscheinoption.